INTERESSENVERTRETUNG
Beratung “Governmental Relations”
Die KKUB übernimmt Aufträge der Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ auf der Basis von Honorar-Verträgen in folgenden Politikfeldern:
Auswertige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik
Finanzen und Abgabenpolitik
Wirtschaft und Energie,
Verkehr und Digitale Infrastruktur
Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations“ (nachstehend GR genannt) ist der Prozess der Entwicklung und Pflege von Beziehungen zu anderen Marktteilnehmern sowie der Beeinflussung der Politik auf allen Ebenen (lokal, regional, national, europäisch, global).
Die Initiative für Aufgaben der Interessenvertretung liegt in der Verantwortung des normativen beziehungsweise strategischen Managements.
Das normative Management beschäftigt sich mit den
generellen Zielen der Organisation bzw. der Unternehmung,
mit Prinzipien und Normen, die darauf ausgerichtet sind, die
Lebens- und die Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung
zu sichern. Es entwickelt die Vision, legt die Verfassung,
die Mission und Kultur der Unternehmung fest.
Das strategische Management entwickelt die
Organisation und die Vorgehensweisen, um die vom
normativen Management definierten Leitsätze umzusetzen.
Es entwickelt Strategien und Managementsysteme sowie
Regelungen, die das Problemverhalten der Unternehmung
bestimmen.
Interessenvertretung ist im Kern ein interessenvertretender Informations- und Beratungsprozess zur:
Information des Managements von Organisationen und
Unternehmen über Regierungsprozesse und Prozesse
der Meinungsbildung in der Legislative,
Information der Beamten der Legislative über die für
Organisationen und Unternehmen wichtigen Themen, und
Information von Trägern von Organisationen und
Unternehmen sowie von Entscheidungsträgern über die
möglichen Folgen der zur Entscheidung anstehenden
neuen Regelungen.
WEITERE INHALTE
1. WIRTSCHAFTSPOLITIK
1.1 Ordnungspolitik
1.2 Strukturpolitik und
1.3 Prozesspolitik
2. GRUNDELEMENTE INTERESSENVERTRETUNG
3. HANDLUNGSBEDARF
4. LEISTUNGSANGEBOT
1. WIRTSCHAFTSPOLITIK
Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken
Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Massnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des Wirtschaftsgeschehens und die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken in einem Gebiet oder in einem Teilbereich zu ordnen, zu beeinflussen oder zu gestalten.
Ziel der Wirtschaftspolitik ist Wohlfahrt und Wachstum.
Grundsätzlich wird in der Wirtschaftspolitik zwischen folgenden Aspekten unterschieden:
Ordnungspolitik
Strukturpolitik und
Prozesspolitik
Der Erfolg eines Unternehmens wird von seiner Fähigkeit mitbestimmt wirtschaftspolitische Aspekte unternehmensspezifisch optimal zu nutzen, zu beeinflussen oder zu gestalten.
1.1 Ordnungspolitik (normative Regelungen)
Die Ordnungspolitik zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Akteure ihre Entscheidungen fällen.
Im engeren Sinne bezeichnet Ordnungspolitik alle Massnahmen,
die auf Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens, die
Erhaltung, die Anpassung und Verbesserung der Wirtschafts-
ordnung gerichtet sind.
Dazu gehören Regelungen wie:
Eigentumsordnung
Regelungen zur Sicherung des
wirtschaftlichen Wettbewerbs
Regelung des Handels-, Vertrags- und
Haftungsrechts
Sonstige ordnungsrechtliche Regelungen
1.2 Strukturpolitik (strategische Regelungen)
Die Strukturpolitik umfasst die Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Massnahmen zur Gestaltung der Struktur der Volkswirtschaft eines Standortes, einer Agglomeration, einer Region, eines Staates oder eines Staatengemeinschaft.
Ziel der Strukturpolitik ist die Vermeidung oder Überwindung
von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche
Gleichgewicht stören.
Mit Strukturpolitik werden Veränderungen, die durch neue
Produkte, die Bewegung der Märkte oder den Strukturwandel
hervorgerufen werden, gestärkt, abgeschwächt oder sozial
verträglich gestaltet.
Nach den Zielen der Strukturpolitik unterscheiden wir nach folgenden Kriterien:
regionale Strukturpolitik
sektorale Strukturpolitik
Strukturpolitik wird durch prozesspolitische Massnahmen
umgesetzt.
1.3 Prozesspolitik (taktische Regelungen)
Prozesspolitik umfasst alle taktischen Massnahmen durch welche ein Staat oder eine Behörde strukturpolitische Massnahmen löst.
Der Prozesspolitik kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse so zu beeinflussen, dass Strukturen entstehen, die selbsttragend zu Wachstum und Wohlstand führen.
Die Prozesspolitik ist eine quantitative Politik, die bei gegebenen ordnungspolitisch festgelegten Rahmenbedingungen regelnd in den Ablauf eingreift.
Der Staat kann durch die Prozesspolitik entweder selbst als Akteur am Markt auftreten, oder durch endogene Variable Instrumente in die Prozesspolitik eingreifen.
Zu den Instrumenten der Prozesspolitik zählen:
Geldpolitik
Fiskalpolitik
Einkommenspolitik
Preispolitik
Standortpolitik (Städte und Gemeinden)
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Sollten sich von Ihrer Seite weitere Fragen zu unseren Leistungen ergeben, kontaktieren sie uns. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Es gelten die Kontaktdaten und rechtlichen Hinweise dieses Internetauftritts (Details siehe Impressum).
2. GRUNDELEMENTE
INTERESSENVERTRETUNG
Information und Monitoring
Frühwarnfunktion
Bewertung
Beratung
3. HANDLUNGSBEDARF
Die kommenden Jahre sind für Europa sowie für global agierende Unternehmen mit großen Herausforderungen verbunden.
Das Verständnis für wirtschaftliche und politische Entwicklungen und die hieraus resultierenden globalen Risiken sind für Unternehmen immer wichtiger.
Durch die Digitalisierung und Entwicklung der Medienwelt erhält das Thema Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations” einen völlig neuen Stellenwert.
4. LEISTUNGSANGEBOT
KARL KRONER KG (nachstehend KKUB genannt) übernimmt Gutachten, Expertisen und systemische Beratungen im Hinblick auf die Interessenvertretung im Sinne von “Governmental Relations”.
Grundlage jeder Interessenvertretung ist eine Strategie, die systematisch fortgeschrieben wird, aus der sich konkrete Maßnahmen ableiten lassen.
In diesem Sinn übernimmt die KKUB Aufträge der Strategiefindung in Bezug auf Interessenvertretung. Grundlage der Strategien ist:
Die Strategie zeigt auf, wie man vom Status quo zu den angestrebten Zielen gelangt. Spielräume sind realistisch einzuschätzen sowie Alternativen und Kompromissmöglichkeiten sind aufzuzeigen zu bewerten und fortzuschreiben.
Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie können sein:
Beobachtungen und Analysen der politischen und
gesellschaftlichen Aktivitäten in relevanten
Themenfeldern.
Beurteilung der Betroffenheit des Unternehmens
sowie der Interessenlage, Definition der potenziell
kritischen Themen.
Konzeption, Planung und Einrichtung eines Frühwarn-
systems innerhalb der Organisation bzw. des
Unternehmens.
Ermittlung von Gestaltungsalternativen und von
möglichen Kompromissen.
Analyse der Möglichkeiten der Einflussnahme
sowie der Handlungsmöglichkeiten der Organisation
bzw. des Unternehmens.
Aufbau eines adäquaten Netzwerkes zu Betroffenen,
Interessenvertretern und Experten.
Initiierung von Gutachten und Sicherstellung ihrer
Finanzierung.
Abschätzung der Gemeinwohlverträglichkeit und
der Erfolgsaussichten der Umsetzung der Vorschläge
aus den Gutachten.
Bewertung der Effizienzverbesserung bzw. der
Kosten und Folgekosten durch Umsetzung der
Vorschläge aus den Gutachten.
Erarbeitung und Übermittlung von Stellungnahmen
an Betroffene, Interessenvertreter und Experten.
Kaminabende und Gespräche mit Betroffenen. mit
Interessenvertretern und/oder Medienvertretern.
Bildung strategischer Allianzen; Planung und
Umsetzung von Veranstaltungen zur zielgerichteten
Präsentation der eigenen Positionen
Bekanntgabe und Vermittlung der Interessenlagen
an die Verantwortlichen aus Politik und Gesellschaft.
Im Falle von Themen, die eine besonders hohe gesellschaftliche und soziale Relevanz haben, muß die Aufgabe der Interessenvertretung gezielte durch eine adäquate Pressearbeit begleitet werden.
Mögliche Einzelmaßnahmen für eine adäquate Pressearbeit
können beispielsweise sein:
Planung und Umsetzung einer adressatenspezifischen
Presse- und Medienarbeit
Pressemitteilungen und Konferenzen
Autorenbeiträge
Hintergrundmaterial bestehend aus Videofilmen, Bildern,
Graphiken, Journalistenreisen, Besichtigungen.
Wenn die gesellschaftliche und soziale Befindlichkeit unterschätzt wird, muß ein Krisen-PR zum Einsatz kommen; oft reicht ein Wort, ein Begriff oder ein belangloses Ereignis aus, um in den Medien oder in der Gesellschaft einen kontraproduktiven Hype auszulösen. Aus diesem Grund ist ein Krisen-PR präventiv vorzubereiten.
Mögliche Einzelmaßnahmen einer Krisen-PR können sein:
Analyse von Risiken, die sich aus den Zielen der
Interessenvertretung oder der Pressearbeit ergeben.
Konzeption und Implementierung von kompetenten
und reaktionsfähigen Krisenstäben.
Konzepte zur Vermeidung negativer Folgewirkungen.
Krisenkommunikation auf allen breit zugänigen
Medienkanälen.
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Internet: www.karl-kroner.de; Geschäftsführer: Karl Peter Kroner; Registergericht: AG Stuttgart, HRA242293; USt-IdNr. DE201428031.
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