NACHHALTIGE ERNEUERUNG Strategische Ausrichtung der Unternehmen
In einer Finanzkrise, in einer Wirtschaftskrise oder in einer Pandemie erscheint jede nachhaltig unternehmerische Aufgabe als Quadratur des Kreises; “eine Fahrt auf Sicht” weil keiner so genau weiß wie es weiter gehen kann.
Dabei genügt es oftmals abzuschalten und einen ”Kirchturm” zu besteigen, um die Perspektive zu wechseln, um die Schönheit dieser Welt zu betrachten und Ansätze zu finden, die das scheinbar Unmögliche möglich machen.
Mit unseren Beratungsleistungen wollen wir Sie dazu ermuntern, nicht nur Risiken und “schwarze Wolken” zu sehen sondern vor allem völlig neue Chancen.
Nutzen sie unsere Expertisen um einfach die unternehmens- übergreifenden Prozessketten, Unternehmenscluster oder die Entwicklung der Agglomerationen und Wirtschaftsräume zu bewerten und zukunftsorientierte Entwicklungspotentiale zu identifizieren.
Mit unseren Expertisen versetzen wir unsere Kunde in die Lage, die besten Strategien zu entwickeln, um strukturelle und taktische Maßnahmen und Lösungen abzuleiten, die zu einem nachhaltigen ökonomischen Erfolg und zu Wohlfahrt führen.
1. HERAUSFORDERUNG
Der technologische Fortschritt, umfangreiche Liberalisierungen der Märkte, die Digitalisierung und innovative Finanzinstrumente haben dazu beigetragen, dass die Märkte sich in Bewegung gesetzt haben und heute dynamischer und vernetzter sind als jemals zuvor.
Das öffentliche Bewusstsein über Klimawandel und die Corona-Pandemie werden dazu führen, dass Unternehmen, Cluster, Agglomerationen und Wirtschaftsräume sich anders entwickeln als früher.
Außerdem haben sich manche Staatsführer die Stärkung nationaler Wertschöpfungsketten auf die Fahne geschrieben.
Und wenn sich Märkte in Bewegung setzen, Handelswege sich ändern und Versorgungsketten unterbrochen werden, setzen sich auch Unternehmen in Bewegung.
Die Unternehmen sind nicht alleine Objekt des Anpassungs- prozesses. Auch die Regulierung muss diesen Veränderungen Rechnung tragen, um die ordnungs- und strukturpolitische Stabilität aufrecht zu halten.
In diesem Kontext haben sich die Gesetzgeber der EU-Staaten offenbar von den Grundsätzen leiten lassen:
eine weitere Regulierung des Unternehmensrechts weitgehend zu vermeiden und die Verbesserung und Harmonisierung des Gesellschaftsrechts auf EU- Ebene voranzutreiben,
gegenüber zwingend notwendigen gesetzlichen Verboten, der Selbstverpflichtung und Selbst- organisation der Unternehmen und der Kontrolle durch die vorhandenen Überwachungsebenen sowie durch die Märkte den Vorzug zu geben,
die Wirtschaft bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels sowie der Corona-Pandemie durch nachhaltig (ökonomisch, ökologisch und sozial) angemessene Regelungen und Finanzinstrumente zu unterstützen und
die Ausrichtung der Unternehmen auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Finanzmärkte aktiv zu begleiten (im Klartext: stärkere Ausrichtung der Unternehmens- strategien auf die Shareholder- Value sowie die Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit der Unternehmensführung).
Vor allem große und mittelgroße Unternehmen sehen sich in diesem Umfeld veranlasst, ihre Chancen und Risiken neu zu bewerten und ihre ordnungs- und strukturpolitischen Strategien im Hinblick auf lokale, regionale und globale Gegebenheiten neu zu gestalten.
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